Vertrag kommt von vertragen.

Soweit nicht anders vereinbart, liegen einer Geschäftsbeziehung mit unserem Hause die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

1. Vertragsparteien
(1) Parteien dieses Vertrags sind der jeweilige Auftraggeber (Kunde) und TimeTask:SmartSupport for SmartBusiness, Borkumstr. 2 in 13189 Berlin (Auftragnehmer) vertreten durch den Geschäftsinhaber  Jessica Potthast.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. Sofern sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt, hat dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

2. Vertragsgrundlage
(1) Grundlage aller vertraglichen Beziehungen (Angebote, Leistungen, Lieferungen usw.) des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten durch die Auftragserteilung und der Bestätigung als vereinbart, und gelten hiermit für alle künftigen Aufträge, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3. Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich.
(2) Sofern nicht anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrags sowie für die Vergütung.
(3) Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
(4) Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer in schriftlicher Form.

4. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftraggebers verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Die Leistungen vom Auftragnehmer erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
(2) Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei der Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart. Bei Mindermengen im Zusammenhang mit Rabattgewährung gilt dann der Preis laut Preisliste.

5. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seitens des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.
(2) Alle Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Aufragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer bei eventuellem Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann.
(4) Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht recht-
zeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand usw.) vom Auftraggeber selbst zu tragen.

6. Lieferung, Termine und Fristen
(1) Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftraggebers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung.
(2) In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine und Fristen unverbindlich.
(3) Kommt der Auftragnehmer in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch z. B. Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen und die Frist wird angemessen verlängert.

7. Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Porto, Verpackung, Transportkosten (z. B. Kurierfahrten) und Versicherungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung. Die Rechnungssumme bei Überweisungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als "Erhalt der Rechnung" gilt ein Termin zwei Werktage nach Rechnungsdatum.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
(4) Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie Umstände, die dem Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss bekannt werden und befürchten lassen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig oder vollständig zahlen wird, bzw. dass auf Grund einer Veränderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung gefährdet ist, berechtigt den Auftragnehmer, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich schriftlich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
(1) Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte (Briefbögen, Formulare, Anschreiben, usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit dürfen Produkte, die von dem Auftragnehmer hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
(2) Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des Urhebers verfügt.

9. Leistungsmängel, Haftung, höhere Gewalt
(1) Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich und mit genauer Angabe der einzelnen Mängel bei dem Auftrag-
nehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderung vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewähr-
leistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.
(2) Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich nicht für Unter-
brechungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter, Krankheit usw.), Verzögerungen bei der Übermittlung von Leistungen oder von Mitteilungen infolge des Verschuldens des Zustellers sowie sonstige, direkte oder indirekte Schäden und Folge-
schäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung der Leistungen entstehen. Es besteht insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
Für das Eigentum des Auftraggebers, z. B. Datenträger, Briefpapier usw. wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, ausgenommen es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
(2) Angebote und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(3) Der Auftragnehmer hat Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Daten-
transfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

11. Widerrufsrecht
(1) Der Auftraggeber hat das Recht sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Der Widerruf ist schriftlich per Post, per E-Mail oder durch einen anderen dauerhaften Datenträger zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3)Eine Veranstaltungsabsage ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei. Bis 7 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminarpreises, bis 3 Tage vor Seminarbeginn 75°% erhoben. Geht eine schriftliche Abmeldung nach der oben genannten Frist ein oder erscheint ein Teilnehmer ohne Abmeldung nicht zum Kurs, so wird die gesamte Seminargebühr erhoben. Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer stellt.

12. Kündigung
(1) Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen.
(2) Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind jedoch vollständig nach deren AGB zu ersetzen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhält der Auftraggeber alle Unterlagen im bis zum Zeitpunkt der Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand sowie alle ihm eigenen Unterlagen zurück.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertrags-
abschluss die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft der Auftragnehmer.

13. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dieser AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit wie möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.

14. Sonstiges
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform.
(2) Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
15. Anwendbares Recht
(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäfts-
beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Berlin Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Berlin.


Stand: Juni 2011

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